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5 Kinder, die auf dem Rücken liegen und ihre Hände zu Brillen formen, durch die sie in die Kamera schauen
In Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde das verbessern. © Canva
09.06.2021 - von Plan-Redaktion

Verpasste Chance: Kinderrechte kommen erstmal nicht ins Grundgesetz

Plan International kritisiert gescheiterte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz

Plan International Deutschland kritisiert, dass Kinderrechte nicht wie geplant noch in der aktuellen Legislaturperiode ins Grundgesetz aufgenommen werden. „Die Bundestagsfraktionen haben eine wichtige Chance für die Rechte von Kindern vertan. Es ist enttäuschend, dass sie sich nicht auf eine gemeinsame Formulierung geeinigt haben“, sagt Kathrin Hartkopf, Sprecherin der Geschäftsführung des Kinderhilfswerks. „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wäre es ein wichtiges Signal für Kinder und ihre Familien gewesen, Kinderrechte zu stärken.“

Plan International Deutschland werde sich als Teil der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ mit mehr als 100 weiteren Organisationen für die Verankerung der Kinderrechte in die Verfassung einsetzen, so Kathrin Hartkopf weiter. „Wir bei Plan International Deutschland fordern seit langem, dass Kinder aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse besondere Rechte über die allgemeinen Grundrechte hinaus brauchen. Ein Prinzip, das mit der UN-Kinderrechtskonvention auf internationaler Ebene bereits seit mehr als 30 Jahren gilt.“

Die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland bislang nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht damit unterhalb der Verfassung. Wenn es zu Konflikten zwischen der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz kommt, hat das Grundgesetz demnach Vorrang. Daher ist es aus Sicht von Plan International Deutschland wichtig, einen bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang sowie die Beteiligungsrechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen. Kinder sind demnach gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern, so die Forderung der Kinderrechtsorganisation.

Die Bundesregierung hatte Anfang dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich gewesen. In dieser Woche scheiterte das Vorhaben in der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen.