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In Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll das verbessert werden. © Canva
In Deutschland ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz soll das verbessert werden. © Canva
25.03.2021 - von Plan-Redaktion

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Gemeinsam mit rund 100 weiteren Organisationen fordert Plan International Deutschland in einem Appell die Bundestagsfraktionen und Bundesländer zu Nachbesserungen bei der Formulierung im Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf.

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten ersten Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben neben Plan International Deutschland u.a. auch das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und der Kinderschutzbund unterzeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!“

"Kinder haben besondere Bedürfnisse und brauchen deshalb über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte – ein Prinzip, das mit der UN-Kinderrechtskonvention auf internationaler Ebene bereits seit über 30 Jahren gilt“, sagt Maike Röttger, Vorsitzende der Geschäftsführung von Plan International Deutschland. „Ein Gesetz, das Kinderrechte im Grundgesetz verankert, muss deshalb sicherstellen, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte der Kinder auch tatsächlich umfassend verwirklicht werden. Kinder haben nicht nur das Recht darauf, dass ihre Meinung bei Rechtsverfahren angehört wird, sondern auch inhaltlich gewürdigt und bei der Urteilsfindung entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt wird. Hier braucht es dringend Nachbesserungen, die wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu erreichen hoffen.“

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;

• Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;

• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;

• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;

• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;

• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.


Der gemeinsame Appell im Wortlaut
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