Testament schreiben – ZUKUNFT FAIR MACHEN

Plan International Deutschland

Leitfaden und Tipps: Ein rechtssicheres Testament schreiben und selbstbestimmt die Zukunft gestalten.

Sie möchten Ihr Testament schreiben und selbst bestimmen, wer Ihr Erbe wird? Ob Familie, Freund:innen oder gemeinnützige Organisationen wie Plan International Deutschland – Sie entscheiden, wer von Ihrem Nachlass profitiert. Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen wollen, ist ein Testament nötig. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen so aufzuteilen, wie Sie es sich vorstellen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Mustertestamente, erklären verschiedene Testamentsarten und beantworten wichtige Fragen. Mit unserem kostenlosen Ratgeber unterstützen wir Sie dabei, Ihren letzten Willen verständlich und rechtssicher zu formulieren. Gestalten Sie Ihre Zukunft nach Ihren Vorstellungen und hinterlassen Sie ein nachhaltiges Vermächtnis.

Wie schreibe ich ein Testament?

Welche Art von Testament für Sie die richtige ist, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen ab. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.

Das handschriftliche Testament

Für ein handschriftliches Testament benötigen Sie nur Papier, Stift und etwas Zeit, um sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen. Der Gesetzgeber verlangt zum Beispiel, dass Sie das Testament vollständig mit der Hand schreiben, unterschreiben und Ort sowie Datum hinzufügen.

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Das handschriftliche Testament

Achten Sie darauf, Ihren vollständigen Namen zu nennen und Ihre Wünsche klar zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei komplexen Fragen sollten Sie sich rechtlichen Rat holen.

Das notarielle Testament

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtsgültig ist, oder wenn es um komplizierte erbrechtliche Fragen geht, können Sie ein notarielles Testament erstellen lassen. Notar:innen helfen bei den Formulierungen und sorgen dafür, dass Ihr Testament rechtlich sicher ist.

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Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament wird nach Ihren Wünschen erstellt und von einem Notar oder einer Notarin beurkundet. Sie bekommen dabei fachkundige Unterstützung bei allen wichtigen erbrechtlichen Entscheidungen.

 

Das gemeinschaftliche Testament

Möchten Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament – zum Beispiel ein Berliner Testament – aufsetzen, ist rechtliche Unterstützung sinnvoll. Nach dem Tod eines Partners sind die Vereinbarungen rechtlich bindend.

 

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Das gemeinschaftliche Testament

Vereinbarungen sind nach dem Tod eine:r Partner:in rechtlich bindend und gelten auch für den Nachlass des überlebenden Partners bzw. der überlebenden Partnerin. Fachkundige Rechtsberatung ist bei der Formulierung daher zu empfehlen.

Der Erbvertrag

Wenn Sie als unverheiratete Partner abgesichert sein möchten oder die Weitergabe eines Familienbetriebs regeln wollen, ist ein Erbvertrag passend. Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und den Begünstigten geschlossen und muss von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden.

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Der Erbvertrag

Änderungs- und Rücktrittsklauseln im Vertrag räumen den Vertragspartnern die Möglichkeit ein, die wechselseitigen Verpflichtungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Fehlen entsprechende Klauseln, sind Vertragsänderungen oder eine Aufhebung des Vertrags nur im beiderseitigen Einverständnis zu erreichen.

Mit einem Testament nachhaltig vererben: Unsere Stiftung Hilfe mit Plan als Erben einsetzen

Zwei Mädchen gießen Pflanzen.

Wenn Sie Ihr Testament schreiben und mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International unterstützen möchten, können Sie unsere Organisation direkt in Ihrem Testament erwähnen. Es ist jedoch besser, die Stiftung Hilfe mit Plan als Erben zu benennen, damit Ihr Vermögen dauerhaft erhalten bleibt und langfristig die Projekte von Plan International unterstützt. So wird sichergestellt, dass Ihre Werte und Ziele auch in Zukunft weiterwirken.

Die Stiftung ist dem Ewigkeitsgrundsatz verpflichtet, sodass Ihr Vermögen langfristig erhalten bleibt. Im Gegensatz zu Vereinen, die Spenden innerhalb von 24 Monaten ausgeben müssen, kann die Stiftung Ihr Geld langfristig anlegen. Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan hat viel Erfahrung in der Nachlassgestaltung und Abwicklung und Verwaltung von Immobilien. So können Sie sicher sein, dass wir auch für zukünftige Generationen in Ihrem Sinne Gutes tun.

DIE WICHTIGSTEN GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN

Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie dies mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis tun. Im Folgenden erklären wir die Unterschiede.

Das Vermächtnis

Möchten Sie beim Testament schreiben mit einem Teil Ihres Vermögens Plan-Projekte unterstützen? Sie können der Stiftung Hilfe mit Plan einen bestimmten Vermögensgegenstand als Vermächtnis hinterlassen – etwa einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie.

Die Erbeinsetzung

Haben Sie keine nahen Angehörigen oder sind diese bereits ausreichend abgesichert? Dann können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan als Erben einsetzen. Die Stiftung Hilfe mit Plan sorgt als Erbin dafür, dass Ihr letzter Wille respektvoll umgesetzt wird: Sie erfüllt Vermächtnisse und wickelt den gesamten Nachlass professionell und diskret ab.

BEISPIEL FÜR EIN HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT

Anhand eines Beispieltestaments zeigen wir Ihnen, wie ein korrektes Testament aussehen kann. Es beinhaltet die Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Ergänzungen und Auflagen.

Erklärungen

  • 1. Überschrift: Machen Sie klar, dass es sich um Ihr Testament handelt. „Mein letzter Wille“ ist auch möglich.
  • 2. Angaben zur Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum.
  • 3. Widerruf: Machen Sie ein altes Testament mit einem Widerruf ungültig.
  • 4. Erben bestimmen: Bestimmen Sie Ihre Erben klar mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum. Legen Sie fest, wie das Vermögen aufgeteilt wird.
  • 5. Vermächtnis formulieren: Machen Sie genaue Angaben zum Vermächtnisnehmer und zum Vermögenswert.
  • 6. Unterschrift: Vermerken Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie mit Ihrem Namen.
  • 7. & 8 Ergänzungen: Ergänzen Sie Ihr Testament jederzeit. Unterschreiben Sie alle Änderungen und vermerken Sie Ort und Datum.
  • 9. Seitenzahlen: Nummerieren Sie mehrere Seiten und versehen Sie sie mit Ihren Initialen.

Unser kostenfreier Ratgeber für Sie

Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung

Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.

Jetzt Ratgeber bestellen

Der Ratgeber enthält:

  • Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
  • Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
  • eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
  • wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
  • eine kleine Aufmerksamkeit

Unser Service für Ihre Nachlassplanung

Gemeinnütziges Vererben bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus nachhaltig Gutes zu tun. Doch wie funktioniert es rechtlich und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe oder Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt? Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung – von Infoveranstaltungen über persönliche Beratung bis hin zu erklärenden Videos. 

 

Anwältinnen des Stiftungszentrum.law

Infoveranstaltungen

Sie möchten mehr über Erbrecht und Testamentsgestaltung erfahren? In unseren Online-Vorträgen oder bei Infoabenden in Ihrer Region erläutern Ihnen Rechtsanwältinnen die wesentlichen Punkte und beantworten Ihre Fragen.

Bild Dagmar Löffler
Persönlicher Kontakt

Sie möchten sich direkt persönlich informieren? Unsere Expertin von der Stiftung Hilfe mit Plan beantwortet Ihre Fragen. Telefonisch unter 040/607 716 - 170 oder per E-Mail an dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de.

Infovideo Erbrecht

Infovideos

Fachanwältinnen erklären Ihnen in kurzen Videos leicht und verständlich die häufigsten Fragen rund um Testamentsgestaltung, Erbrecht und Nachlassabwicklung.

Gutes weitergeben - Zukunft fair machen.

“Wir sind kinderlos und haben uns schon länger damit beschäftigt, was mit unserem Vermögen einmal passieren soll, wenn wir mal nicht mehr sind. Wir wussten nur, es soll sinnvoll eingesetzt werden. Durch die Stiftung Hilfe mit Plan wurden wir so kompetent und gut verständlich beraten, dass wir uns sofort gut aufgehoben gefühlt haben.”

− Roswitha und Harald Trescher

„Ich möchte mit meinem Testament meine Verwandtschaft entlasten. Sie soll sich nicht um alles kümmern müssen. Es ist mir wichtig, dass ihr die Arbeit abgenommen wird und alles notariell und testamentarisch klar geregelt ist.“

− Rotraud Schönberger

 

Häufigste Fragen zum Thema Testament schreiben

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Soll Ihr Nachlass nur an direkte Verwandte gehen und entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen, benötigen Sie kein Testament. Möchten Sie jedoch eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen, ist ein Testament nötig.

Der Gesetzgeber erkennt handschriftliche und notarielle Testamente an. Andere wichtige Formen sind gemeinschaftliche Testamente, wie das Berliner Testament, und Erbverträge. Welche Form für Sie passt, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.

 

Für eine einfache Nachlassregelung reicht oft ein handschriftliches Testament. Bei komplexen Vermögensverhältnissen bietet ein notarielles Testament mehr Sicherheit, damit keine formalen Fehler passieren.Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt und hängen vom Nachlasswert ab. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro betragen die Kosten 935 Euro plus Auslagen und Mehrwertsteuer (Stand 2020).

Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro beispielsweise fallen Kosten von 935 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer an (Stand 2020).

Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner:innen und Kinder bzw. bei deren Vorversterben die Enkelkinder. Geschwister und entferntere Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt. Sind keine Kinder vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Haben Sie Ihren letzten Willen allein festgelegt, können Sie diesen jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzen. Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Jede Änderung muss mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Ein notarielles Testament ist widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament, wie einem Berliner Testament, liegt eine stärkere Bindung vor. Der Erbvertrag kann nur im beiderseitigen Einverständnis aufgelöst werden. Nach dem Tod eines Partners ist kein Widerruf mehr möglich.

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, an dem es leicht gefunden werden kann. Mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung, z.B. beim Nachlassgericht. Hierfür fallen Gebühren an: 75 Euro für die Verwahrung und 18 Euro für die Registrierung. Nach Ihrem Tod informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister, und das Testament wird eröffnet.

Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die Plan International dauerhaft unterstützen möchten. Die Stiftung kann Sie dabei unterstützen, Ihren letzten Willen zu erfüllen. Unsere Empfehlung: Berücksichtigen Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. So sichern Sie die Arbeit von Plan International langfristig ab. Plan International Deutschland und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass das Vermögen, das Sie uns hinterlassen, vollständig den Kindern zugutekommt.

Plan International Deutschland und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute.

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Für Claudia Jahnke steht fest: Sich zu engagieren macht Spaß und gibt dem Leben Sinn und Tiefe. Seit 2005 unterstützt sie die Arbeit von Plan International Deutschland durch mehrere Patenschaften. 2011 gründete sie ihre Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan. Die positive Wirkung der Projektarbeit auf die Kinder und Jugendlichen hat sie dabei immer wieder überzeugt. Aus diesem Grund fasste sie einen weitreichenden Entschluss.

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