Testament schreiben – ZUKUNFT FAIR MACHEN

Plan International Deutschland

Leitfaden und Tipps: Ein rechtssicheres Testament schreiben und selbstbestimmt die Zukunft gestalten.

Sie möchten Ihr Testament schreiben und selbst bestimmen, wer Ihr Erbe wird? Ob Familie, Freund:innen oder gemeinnützige Organisationen wie Plan International Deutschland – Sie entscheiden, wer von Ihrem Nachlass profitiert. Wenn Sie nicht möchten, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, ist ein Testament nötig. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen so aufzuteilen, wie Sie es sich vorstellen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Mustertestamente, erklären verschiedene Testamentsarten und beantworten wichtige Fragen. Mit unserem kostenlosen Ratgeber unterstützen wir Sie dabei, Ihren letzten Willen verständlich und rechtssicher zu formulieren. Gestalten Sie Ihre Zukunft nach Ihren Vorstellungen und hinterlassen Sie ein nachhaltiges Vermächtnis.

Wie schreibe ich ein Testament?

Welche Art von Testament für Sie die richtige ist, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen ab. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.

Das handschriftliche Testament

Für ein handschriftliches Testament benötigen Sie nur Papier, Stift und etwas Zeit, um sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen. Der Gesetzgeber verlangt zum Beispiel, dass Sie das Testament vollständig mit der Hand schreiben, unterschreiben und Ort sowie Datum hinzufügen.

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Das handschriftliche Testament

Achten Sie darauf, Ihren vollständigen Namen zu nennen und Ihre Wünsche klar zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei komplexen Fragen sollten Sie sich rechtlichen Rat holen.

Das notarielle Testament

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich und rechtsgültig ist, oder wenn es um komplizierte erbrechtliche Fragen geht, können Sie ein notarielles Testament erstellen lassen. Notar:innen helfen bei den Formulierungen und sorgen dafür, dass Ihr Testament rechtlich sicher ist.

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Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament wird nach Ihren Wünschen erstellt und von einem Notar oder einer Notarin beurkundet. Sie bekommen dabei fachkundige Unterstützung bei allen wichtigen erbrechtlichen Entscheidungen.

 

Das gemeinschaftliche Testament

Möchten Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament – zum Beispiel ein Berliner Testament – aufsetzen, ist rechtliche Unterstützung sinnvoll. Nach dem Tod eines Partners sind die Vereinbarungen rechtlich bindend.

 

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Das gemeinschaftliche Testament

Vereinbarungen sind nach dem Tod eine:r Partner:in rechtlich bindend und gelten auch für den Nachlass des überlebenden Partners bzw. der überlebenden Partnerin. Fachkundige Rechtsberatung ist bei der Formulierung daher zu empfehlen.

Der Erbvertrag

Wenn Sie als unverheiratete Partner abgesichert sein möchten oder die Weitergabe eines Familienbetriebs regeln wollen, ist ein Erbvertrag passend. Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und den Begünstigten geschlossen und muss von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden.

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Der Erbvertrag

Änderungs- und Rücktrittsklauseln im Vertrag räumen den Vertragspartnern die Möglichkeit ein, die wechselseitigen Verpflichtungen zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Fehlen entsprechende Klauseln, sind Vertragsänderungen oder eine Aufhebung des Vertrags nur im beiderseitigen Einverständnis zu erreichen.

Mit einem Testament nachhaltig vererben: Unsere Stiftung Hilfe mit Plan als Erben einsetzen

Zwei Mädchen gießen Pflanzen.

Wenn Sie Ihr Testament schreiben und mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International unterstützen möchten, können Sie unsere Organisation direkt in Ihrem Testament erwähnen. Es ist jedoch besser, die Stiftung Hilfe mit Plan als Erben zu benennen, damit Ihr Vermögen dauerhaft erhalten bleibt und langfristig die Projekte von Plan International unterstützt. So wird sichergestellt, dass Ihre Werte und Ziele auch in Zukunft weiterwirken.

Die Stiftung ist dem Ewigkeitsgrundsatz verpflichtet, sodass Ihr Vermögen langfristig erhalten bleibt. Im Gegensatz zu Vereinen, die Spenden innerhalb von 24 Monaten ausgeben müssen, kann die Stiftung Ihr Geld langfristig anlegen. Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan hat viel Erfahrung in der Nachlassgestaltung und Abwicklung und Verwaltung von Immobilien. So können Sie sicher sein, dass wir auch für zukünftige Generationen in Ihrem Sinne Gutes tun.

DIE WICHTIGSTEN GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN

Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie dies mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis tun. Im Folgenden erklären wir die Unterschiede.

Das Vermächtnis

Möchten Sie beim Testament schreiben mit einem Teil Ihres Vermögens Plan-Projekte unterstützen? Sie können der Stiftung Hilfe mit Plan einen bestimmten Vermögensgegenstand als Vermächtnis hinterlassen – etwa einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie.

Die Erbeinsetzung

Haben Sie keine nahen Angehörigen oder sind diese bereits ausreichend abgesichert? Dann können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan als Erben einsetzen. Die Stiftung Hilfe mit Plan sorgt als Erbin dafür, dass Ihr letzter Wille respektvoll umgesetzt wird: Sie erfüllt Vermächtnisse und wickelt den gesamten Nachlass professionell und diskret ab.

BEISPIEL FÜR EIN HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT

Anhand eines Beispieltestaments zeigen wir Ihnen, wie ein korrektes Testament aussehen kann. Es beinhaltet die Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Ergänzungen und Auflagen.

Erklärungen

  • 1. Überschrift: Machen Sie klar, dass es sich um Ihr Testament handelt. „Mein letzter Wille“ ist auch möglich.
  • 2. Angaben zur Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum.
  • 3. Widerruf: Machen Sie ein altes Testament mit einem Widerruf ungültig.
  • 4. Erben bestimmen: Bestimmen Sie Ihre Erben klar mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum. Legen Sie fest, wie das Vermögen aufgeteilt wird.
  • 5. Vermächtnis formulieren: Machen Sie genaue Angaben zum Vermächtnisnehmer und zum Vermögenswert.
  • 6. Unterschrift: Vermerken Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie mit Ihrem Namen.
  • 7. & 8 Ergänzungen: Ergänzen Sie Ihr Testament jederzeit. Unterschreiben Sie alle Änderungen und vermerken Sie Ort und Datum.
  • 9. Seitenzahlen: Nummerieren Sie mehrere Seiten und versehen Sie sie mit Ihren Initialen.

Unser kostenfreier Ratgeber für Sie

Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung

Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.

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Der Ratgeber enthält:

  • Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
  • Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
  • eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
  • wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
  • eine kleine Aufmerksamkeit

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Gemeinnütziges Vererben bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus nachhaltig Gutes zu tun. Doch wie funktioniert es rechtlich und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe oder Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt? Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung – von Infoveranstaltungen über persönliche Beratung bis hin zu erklärenden Videos. 

 

Anwältinnen des Stiftungszentrum.law

Infoveranstaltungen

Sie möchten mehr über Erbrecht und Testamentsgestaltung erfahren? In unseren Online-Vorträgen oder bei Infoabenden in Ihrer Region erläutern Ihnen Rechtsanwältinnen die wesentlichen Punkte und beantworten Ihre Fragen.

Bild Dagmar Löffler
Persönlicher Kontakt

Sie möchten sich direkt persönlich informieren? Unsere Expertin von der Stiftung Hilfe mit Plan beantwortet Ihre Fragen. Telefonisch unter 040/607 716 - 170 oder per E-Mail an dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de.

Infovideo Erbrecht

Infovideos

Fachanwältinnen erklären Ihnen in kurzen Videos leicht und verständlich die häufigsten Fragen rund um Testamentsgestaltung, Erbrecht und Nachlassabwicklung.

Gutes weitergeben - Zukunft fair machen.

“Wir sind kinderlos und haben uns schon länger damit beschäftigt, was mit unserem Vermögen einmal passieren soll, wenn wir mal nicht mehr sind. Wir wussten nur, es soll sinnvoll eingesetzt werden. Durch die Stiftung Hilfe mit Plan wurden wir so kompetent und gut verständlich beraten, dass wir uns sofort gut aufgehoben gefühlt haben.”

− Roswitha und Harald Trescher

„Ich möchte mit meinem Testament meine Verwandtschaft entlasten. Sie soll sich nicht um alles kümmern müssen. Es ist mir wichtig, dass ihr die Arbeit abgenommen wird und alles notariell und testamentarisch klar geregelt ist.“

− Rotraud Schönberger

 

Häufigste Fragen zum Thema Testament schreiben

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Verwandte gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung bedenken, ist ein Testament nötig.

Der Gesetzgeber gibt eigenhändige und notarielle Testamente als ordentliche Testamente vor. Andere wichtige Formen zur Nachlassregelung sind gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament und Erbverträge. Welche Form für Sie die richtige ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Testamentsgestaltende. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.

Für eine einfache Nachlassgestaltung reicht ein handschriftliches Testament meistens aus. Bei komplexen erbrechtlichen Gegebenheiten stellt ein notarielles Testament in der Regel sicher, dass Ihnen keine formalen Fehler oder missverständliche Formulierungen unterlaufen, die das Testament unwirksam und Ihren letzten Willen ungültig machen.

Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro beispielsweise fallen Kosten von 935 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer an (Stand 2020).

Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatt:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder oder bei deren Vorversterben Enkelkinder. Eigene Geschwister und entferntere Verwandte werden nicht berücksichtigt. Sind keine Nachkommen vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.

Haben Sie Ihren letzten Willen allein festgelegt, so können Sie diesen jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament unwirksam machen. Dabei gilt: Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit nachträglich in Teilen oder komplett widerrufen. Jede Änderung oder Aufhebung ist mit Datum, Ort und Unterschrift zu versehen, da grundsätzlich das zuletzt geschriebene Testament gilt. Neben einzelnen Änderungen können Sie Ihr bisheriges Testament vernichten und durch ein neues Testament ersetzen. Ein notarielles Testament wiederum ist bereits widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Ein Rücknahmeverlangen können Sie jederzeit formlos stellen.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament, wie einem Berliner Testament oder einem Erbvertrag liegt eine stärkere Bindungswirkung vor. Für den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments müssen Sie besondere Vorschriften beachten. Der Erbvertrag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden. Nach dem Tod eines Partners ist ein Widerruf oder eine Vertragsauflösung nicht mehr möglich.

Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Platz in Ihrer Wohnung oder bei einer Person Ihres Vertrauens auf. Am besten an einem Ort, an dem es schnell aufgefunden werden kann. Mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung: Sie können Ihr handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen, anschließend erfolgt die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Dafür fallen derzeit ein Festbetrag von 75 Euro für die Verwahrung sowie 18 Euro für die Registrierung an. Ein Verlust oder Missbrauch ist somit ausgeschlossen: Nach der Mitteilung Ihres Ablebens durch das Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister sämtliche Nachlassgerichte, bei denen im Laufe Ihres Lebens ein Testament in Verwahrung gegeben wurde. Das bzw. die Testamente werden dann beim Nachlassgericht Ihres letzten Wohnortes eröffnet

Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet gleich mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.

Plan International Deutschland und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute.

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Für Claudia Jahnke steht fest: Sich zu engagieren macht Spaß und gibt dem Leben Sinn und Tiefe. Seit 2005 unterstützt sie die Arbeit von Plan International Deutschland durch mehrere Patenschaften. 2011 gründete sie ihre Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Hilfe mit Plan. Die positive Wirkung der Projektarbeit auf die Kinder und Jugendlichen hat sie dabei immer wieder überzeugt. Aus diesem Grund fasste sie einen weitreichenden Entschluss.

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